Lieferanteninformationen
Die Qualität der Erzeugnisse der Zwiesel Kristallglas AG, sowie deren Tochtergesellschaften, ist nicht zuletzt von der Qualität der Zulieferungen abhängig. Deshalb ist zu gewährleisten, daß alle Zulieferungen und Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Erfüllung der jeweiligen Qualitätsanforderungen ist Grundvoraussetzung und wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages zwischen den Unternehmen der Zwiesel Kristallglas AG und deren Lieferanten. Um die Qualitätsanforderung der Zwiesel Kristallglas AG zu erfüllen ist es erforderlich, daß der Lieferant über ein zeitgemäßes und wirksames Qualitätssicherungssystem verfügt. Der Lieferant ist verantwortlich für die Qualität seiner Erzeugnisse.

Qualität bei der Beschaffung
Eingekaufte Materialien, Baugruppen, Geräte, Systeme, Anlagen und Leistungen werden Bestandteil unserer Pro-dukte bzw. beeinflussen direkt oder indirekt deren Qualität. Anforderungen an zu beschaffende Güter, Produkte und Leistungen sind deshalb systematisch zu planen, zu lenken, zu prüfen und ständig zu verbessern.

Bewertungskriterien für die Qualitätsfähigkeit der Lieferanten sind
- die technische Qualität der Produkte,
- die logistische Qualität der Lieferungen,
- die kommunikative Qualität der Geschäftspartner und
- die kaufmännische Qualität der Verträge.
Diese Zielsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe der Beschaffungsorganisation mit den Lieferanten und erfordert eine enge Zusammenarbeit, sofern Art und Umfang der Aufträge es erfordern mit angemessenen organisatorischen Abläufen beider Partner. Verantwortungsbewußte Lieferanten stärken ihre Leistungsfähigkeit und das Vertrauen ihrer Abnehmer durch den Aufbau und die Nachweisführung eines zeitgemäßen wirksamen Qualitätssicherungssystems.

Qualitätsanforderungen von zu beschaffenden Produkten und Dienstleistungen
Grundlage der Qualitätsanforderung sind die von der Organisationseinheit Beschaffung zur Verfügung gestellten Anforderungsdokumente, die zu beschaffende Güter und Leistungen eindeutig definieren. Technische Anforderungen können sich auf Normen, Regelwerke und Bestimmungen beziehen (DIN, ISO, VDE, UW usw.) und sind Vertragsbestandteil der vom Lieferanten zu beachtenden Qualitätsanforderung. Anforderungsunterlagen sind - bei Entwicklung, Planung, Ausführung durch den Lieferanten - auch entsprechende Dokumente des Lieferanten selbst. Sie bedürfen unserer Zustimmung und Freigabe. Der Lieferant hat sicherzustellen, daß stets nach den letztgültigen Dokumenten geplant, produziert und überwacht wird.

Qualitätssicherungssysteme und -maßnahmen
Der Lieferant hat mit dem Vertrag Verpflichtungen und Vereinbarungen nach den gesetzlichen Vorschriften übernommen. Er beeinflußt wesentlich die Qualität seiner gelieferten Produkte und Dienstleistungen und hat auch eine abwei-chungsfreie Lieferung zu gewährleisten. Er hat deshalb durch angemessene, geeignete Qualitätssicherungssysteme und -maßnahmen zu gewährleisten, daß die Lieferungen und Leistungen den festgelegten Anforderungsprofilen des Vertrages vollständig entsprechen. Das vom Lieferant angewandte Qualitätssicherungssystem bzw. die eingeleiteten -maßnahmen sollen bewirken, daß
- von Unterlieferanten bezogenes Vormaterial erst dann be- oder verarbeitet oder eingebaut wird, wenn volle Übereinstimmung mit dem vereinbarten Anforderungsprofil gegeben sind;
- alle auftretenden Abweichungen rasch erkannt, angemessen analysiert, Korrekturmaßnahmen eingeleitet und deren Wirksamkeit sichergestellt sind;
- die vertragsgemäße Lieferung und Leistung allen vorgegebenen und vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Qualitätsplanung, -Prüfungen und -aufzeichnungen
Bedarfsträger und Beschaffungsmitarbeiter legen in Absprache mit dem Lieferanten zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen angemessene Prüfpläne, -anweisungen und -verfahren fest. Dabei können je nach Risikobewertung des Bestellers, dokumentierte Einzelprüfungen, mit zugehörigen Merkmalen nach Prüfplänen und -anweisungen oder Stichprobenprüfsysteme angewandt werden. Aufzeichnungen von Ergebnissen durchgeführter Prüfungen können zur Nachweisführung bei Produkthaftung vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Konformitätsnachweise, Werkzeugnisse und Prüfnachweise (z.B. nach DIN 50049) beizustellen.

Lieferanforderung
Die vereinbarten Liefertermine, Produkt- und Leistungsanforderungen sind einzuhalten. Verpackte und versandfertige Lieferungen sind durch entsprechende Verantwortliche (Produktions- oder Qualitätsverantwortliche) des Lieferanten nachweisbar freizugeben. Der Lieferant hat Erzeugnisse angemessen zu verpacken und zu kontrollieren. Transportschäden und Nutzungseinbußen zu vermeiden. Bei Bedarf sind vereinbarte, spezielle Verpackungsanforderungen zu beachten.
Zur Wareneingangserfassung und Bearbeitung ist jede Pack- und Liefereinheit mit einer von außen sichtbaren Kennzeichnung zu versehen, aus der Inhalt, Stückzahl, Bestellnummer und Verpackungsdatum hervorgehen. Sind weitere Angaben notwendig, werden diese abgestimmt und vereinbart.

Audits
Durch abgestimmte Audits beim Lieferanten kann der Auftraggeber oder ein Beauftragter sich bei Bedarf über Art, Umfang und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems und der Maßnahmen des Lieferanten informieren.

Erstmusterprüfung und Freigabe
Vor Aufnahme von Serienlieferungen sind in nachfolgenden Fällen rechtzeitig Erstmuster zur Beurteilung und Freigabe vorzustellen:
- bei neuen Teilen und Erzeugnissen, falls vereinbart;
- bei Änderungen von Qualitätsmerkmalen, Toleranzen und Merkmalsgrenzen;
- bei Einsatz neuer oder geänderter Rohstoffe, Technologien, Werkzeugen, Maschinen, Anlagen und Produktionsstätten.
Die Muster müssen repräsentativ und die Qualitätsfähigkeit aller Werkstoff- und Anwendungsmerkmale durch Erstmusterprüfberichte und Meßblätter geprüft und dokumentiert sein. Die Mustersendungen sind gut sichtbar und deutlich durch den Vermerk "Muster" zu kennzeichnen. Es sind eine angemessene Anzahl von Mustern vorzustellen. Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und zum Vergleich bei Meinungsverschiedenheiten ist es ratsam, freigegebene Musterteile, bzw. geänderte Muster, angemessen aufzubewahren. Für vom Lieferanten entwickelte und produzierte Erzeugnisse können angemessene Erprobungs- und Freigabeverfahren vereinbart werden.

Informationspflicht
Abweichungen und einseitige Änderungen sind ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung unzulässig.

Kooperationsbereitschaft
Die Beschaffungsorganisationen der Zwiesel Kristallglas AG sind gerne bereit alle in diesem Zusammenhang auftrete-den Fragen mit Lieferanten zu diskutieren und bei Bedarf auch zu unterstützen

Wareneingangsprüfung
Bei der Warenübernahme werden allgemeine und spezifi-sche Qualitätsprüfungen nach Stichprobenplänen durchgeführt. Die Prüfergebnisse der Anlieferung finden Einfluß bei der Lieferantenbewertung. Sofern nachweislich eine dokumentierte quantitative und qualitative Warenausgangsprüfung bei den Lieferanten durchgeführt wird, findet dies positiven Niederschlag in der Lieferantenbewertung.

Lieferantenbewertung
Die Lieferantenbeurteilung gibt Information über das Leistungsvermögen der einzelnen Lieferanten und ermöglicht einen objektiven Vergleich zwischen mehreren Lieferanten. Hierin werden Service, Kommunikationsfähigkeit, Produktqualität, Preispolitik, Lieferzuverlässigkeit und Logistik erfaßt und bewertet.

Umweltmanagement
Die Zwiesel Kristallglas AG ist bestrebt, negative Auswirkungen seiner Produkte auf Mensch und Umwelt nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Lieferant hat zur Ereichung dieses Ziels ein effizientes Umweltmanagement einzurichten und zu unterhalten. Für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen steht Ihnen der Bereich Beschaffung gerne zur Verfügung.

Zwiesel Kristallglas AG
Stand: 01.02.2005