Qualität bei der Beschaffung
Eingekaufte Materialien, Baugruppen, Geräte, Systeme, Anlagen und Leistungen
werden Bestandteil unserer Pro-dukte bzw. beeinflussen direkt oder indirekt
deren Qualität. Anforderungen an zu beschaffende Güter, Produkte und
Leistungen sind deshalb systematisch zu planen, zu lenken, zu prüfen und
ständig zu verbessern.
Bewertungskriterien für
die Qualitätsfähigkeit der Lieferanten sind
- die technische Qualität der Produkte,
- die logistische Qualität der Lieferungen,
- die kommunikative Qualität der Geschäftspartner und
- die kaufmännische Qualität der Verträge.
Diese Zielsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe der Beschaffungsorganisation
mit den Lieferanten und erfordert eine enge Zusammenarbeit, sofern Art und Umfang
der Aufträge es erfordern mit angemessenen organisatorischen Abläufen
beider Partner. Verantwortungsbewußte Lieferanten stärken ihre Leistungsfähigkeit
und das Vertrauen ihrer Abnehmer durch den Aufbau und die Nachweisführung
eines zeitgemäßen wirksamen Qualitätssicherungssystems.
Qualitätsanforderungen von zu beschaffenden Produkten
und Dienstleistungen
Grundlage der Qualitätsanforderung sind die von der Organisationseinheit
Beschaffung zur Verfügung gestellten Anforderungsdokumente, die zu beschaffende
Güter und Leistungen eindeutig definieren. Technische Anforderungen können
sich auf Normen, Regelwerke und Bestimmungen beziehen (DIN, ISO, VDE, UW usw.)
und sind Vertragsbestandteil der vom Lieferanten zu beachtenden Qualitätsanforderung.
Anforderungsunterlagen sind - bei Entwicklung, Planung, Ausführung durch
den Lieferanten - auch entsprechende Dokumente des Lieferanten selbst. Sie bedürfen
unserer Zustimmung und Freigabe. Der Lieferant hat sicherzustellen, daß
stets nach den letztgültigen Dokumenten geplant, produziert und überwacht
wird.
Qualitätssicherungssysteme und -maßnahmen
Der Lieferant hat mit dem Vertrag Verpflichtungen und Vereinbarungen nach den
gesetzlichen Vorschriften übernommen. Er beeinflußt wesentlich die
Qualität seiner gelieferten Produkte und Dienstleistungen und hat auch
eine abwei-chungsfreie Lieferung zu gewährleisten. Er hat deshalb durch
angemessene, geeignete Qualitätssicherungssysteme und -maßnahmen
zu gewährleisten, daß die Lieferungen und Leistungen den festgelegten
Anforderungsprofilen des Vertrages vollständig entsprechen. Das vom Lieferant
angewandte Qualitätssicherungssystem bzw. die eingeleiteten -maßnahmen
sollen bewirken, daß
- von Unterlieferanten bezogenes Vormaterial erst dann be- oder verarbeitet
oder eingebaut wird, wenn volle Übereinstimmung mit dem vereinbarten Anforderungsprofil
gegeben sind;
- alle auftretenden Abweichungen rasch erkannt, angemessen analysiert, Korrekturmaßnahmen
eingeleitet und deren Wirksamkeit sichergestellt sind;
- die vertragsgemäße Lieferung und Leistung allen vorgegebenen und
vereinbarten Anforderungen entsprechen.
Qualitätsplanung, -Prüfungen und -aufzeichnungen
Bedarfsträger und Beschaffungsmitarbeiter legen in Absprache mit dem Lieferanten
zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen angemessene Prüfpläne,
-anweisungen und -verfahren fest. Dabei können je nach Risikobewertung
des Bestellers, dokumentierte Einzelprüfungen, mit zugehörigen Merkmalen
nach Prüfplänen und -anweisungen oder Stichprobenprüfsysteme
angewandt werden. Aufzeichnungen von Ergebnissen durchgeführter Prüfungen
können zur Nachweisführung bei Produkthaftung vereinbart werden. Bei
Bedarf sind auch Konformitätsnachweise, Werkzeugnisse und Prüfnachweise
(z.B. nach DIN 50049) beizustellen.
Lieferanforderung
Die vereinbarten Liefertermine, Produkt- und Leistungsanforderungen sind einzuhalten.
Verpackte und versandfertige Lieferungen sind durch entsprechende Verantwortliche
(Produktions- oder Qualitätsverantwortliche) des Lieferanten nachweisbar
freizugeben. Der Lieferant hat Erzeugnisse angemessen zu verpacken und zu kontrollieren.
Transportschäden und Nutzungseinbußen zu vermeiden. Bei Bedarf sind
vereinbarte, spezielle Verpackungsanforderungen zu beachten.
Zur Wareneingangserfassung und Bearbeitung ist jede Pack- und Liefereinheit
mit einer von außen sichtbaren Kennzeichnung zu versehen, aus der Inhalt,
Stückzahl, Bestellnummer und Verpackungsdatum hervorgehen. Sind weitere
Angaben notwendig, werden diese abgestimmt und vereinbart.
Audits
Durch abgestimmte Audits beim Lieferanten kann der Auftraggeber oder ein Beauftragter
sich bei Bedarf über Art, Umfang und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems
und der Maßnahmen des Lieferanten informieren.
Erstmusterprüfung und Freigabe
Vor Aufnahme von Serienlieferungen sind in nachfolgenden Fällen rechtzeitig
Erstmuster zur Beurteilung und Freigabe vorzustellen:
- bei neuen Teilen und Erzeugnissen, falls vereinbart;
- bei Änderungen von Qualitätsmerkmalen, Toleranzen und Merkmalsgrenzen;
- bei Einsatz neuer oder geänderter Rohstoffe, Technologien, Werkzeugen,
Maschinen, Anlagen und Produktionsstätten.
Die Muster müssen repräsentativ und die Qualitätsfähigkeit
aller Werkstoff- und Anwendungsmerkmale durch Erstmusterprüfberichte und
Meßblätter geprüft und dokumentiert sein. Die Mustersendungen
sind gut sichtbar und deutlich durch den Vermerk "Muster" zu kennzeichnen.
Es sind eine angemessene Anzahl von Mustern vorzustellen. Zur Sicherstellung
der Rückverfolgbarkeit und zum Vergleich bei Meinungsverschiedenheiten
ist es ratsam, freigegebene Musterteile, bzw. geänderte Muster, angemessen
aufzubewahren. Für vom Lieferanten entwickelte und produzierte Erzeugnisse
können angemessene Erprobungs- und Freigabeverfahren vereinbart werden.
Informationspflicht
Abweichungen und einseitige Änderungen sind ohne eine vorherige, schriftliche
Genehmigung unzulässig.
Kooperationsbereitschaft
Die Beschaffungsorganisationen der Zwiesel Kristallglas AG sind gerne bereit
alle in diesem Zusammenhang auftrete-den Fragen mit Lieferanten zu diskutieren
und bei Bedarf auch zu unterstützen
Wareneingangsprüfung
Bei der Warenübernahme werden allgemeine und spezifi-sche Qualitätsprüfungen
nach Stichprobenplänen durchgeführt. Die Prüfergebnisse der Anlieferung
finden Einfluß bei der Lieferantenbewertung. Sofern nachweislich eine
dokumentierte quantitative und qualitative Warenausgangsprüfung bei den
Lieferanten durchgeführt wird, findet dies positiven Niederschlag in der
Lieferantenbewertung.
Lieferantenbewertung
Die Lieferantenbeurteilung gibt Information über das Leistungsvermögen
der einzelnen Lieferanten und ermöglicht einen objektiven Vergleich zwischen
mehreren Lieferanten. Hierin werden Service, Kommunikationsfähigkeit, Produktqualität,
Preispolitik, Lieferzuverlässigkeit und Logistik erfaßt und bewertet.
Umweltmanagement
Die Zwiesel Kristallglas AG ist bestrebt, negative Auswirkungen seiner Produkte
auf Mensch und Umwelt nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Lieferant hat
zur Ereichung dieses Ziels ein effizientes Umweltmanagement einzurichten und
zu unterhalten. Für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen steht
Ihnen der Bereich Beschaffung gerne zur Verfügung.
Zwiesel Kristallglas AG
Stand: 01.02.2005